| §
1 |
Der
Auftraggeber (Seminarveranstalter) beauftragt die becosoft GmbH, Diamantstraße 18, 65468 Trebur (im folgenden becosoft) mit der Vermittlung von Seminar-
und Schulungsplätzen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGBs) liegen unserer Tätigkeit zugrunde und treten ab
dem Zeitpunkt der Registrierung automatisch in Kraft.
|
|
|
| §
2 |
Der
Auftraggeber kann seine auf Abschluss dieses Nutzungsvertrages
und auf Einbeziehung dieser AGBs gerichtete Willenserklärung
innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung
bzw. Registrierung schriftlich gegenüber der becosoft GmbH, Diamantstraße 18, 65468 Trebur oder via Email an
widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt,
so ist der Auftraggeber nicht an diese AGBs gebunden. Dieses
Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald der Auftraggeber ein
Seminarangebot in unserer Datenbank eingestellt bzw. veröffentlicht
hat. |
|
|
| §
3 |
Bei
einem Verstoss gegen diese AGBs, gegen gesetzliche Vorschriften,
gegen Rechte Dritter oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten
Gründen sind wir berechtigt, Ihnen eine Verwarnung/Abmahnung
zu übersenden, Ihre Anmeldung zu stornieren und/oder
Ihre gegenwärtigen Seminarangebote zeitweilig oder unbegrenzt
auszusetzen und/oder zu beenden und/oder Informationen, Ihre
Benutzer- oder Seminardaten, die Sie in unserer Datenbank
abgelegt haben, zu löschen. becosoft entscheidet nach billigem
Ermessen, ob eine Information an den gegen diese Nutzungsbestimmungen/AGBs
verstossenden Seminarveranstalter erfolgt. Weitergehende Ansprüche
behalten wir uns ausdrücklich vor.
|
|
|
| §
4 |
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von becosoft jederzeit
und ohne Nennung von Gründen geändert und aktualisiert
werden. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen per Email
rechtzeitig zugesandt. Sollten Sie den geänderten Bedingungen
widersprechen, führen wir Ihre Kündigung mit anschliessender
Löschung Ihrer gespeicherten Daten durch. Maßgeblich
für die Zustellung von geänderten AGBs ist die zum
Zeitpunkt des Versandes in den Auftraggeberdaten aktuell angegebene
Email-Adresse. |
|
|
| §
5 |
Ein
Anspruch auf Anmeldung und Nutzung unseres Services besteht
nicht. Wenn unsere Datenbank oder Internetpräsenz durch
einen evtl. Fehler im Programm, durch einen Serverausfall oder
sonstige nicht vorhersehbaren Umstände vorübergehend
nicht verfügbar sein sollte oder dadurch evtl. Daten verloren
gehen, können hieraus keinerlei Ansprüche gegen becosoft
entstehen bzw. geltend gemacht werden. Alle verwendeten Webseiten
und Dienstleistungen von becosoft werden ohne jegliche Zusicherung
in Bezug auf Verfügbarkeit und Qualität gewährt.
becosoft behält sich das Recht vor, die Webseiten oder Dienstleistungen
ohne Nennung von Gründen zu verändern. |
|
|
| §
6 |
Der
Auftraggeber ist berechtigt, in der von becosoft bereitgestellten
Datenbank Plätze für Schulungen und Seminare anzubieten.
Der Auftraggeber ist dabei selbst für die Richtigkeit der
von ihm eingestellten Daten verantwortlich. Dies gilt auch für
Änderungen, Löschungen und Stornierungen. Ferner obliegt
dem Auftraggeber die Aktualisierung des Datenbestandes. Der Anbieter erklärt
sich bereits jetzt mit der Übertragung der eingestellten
Daten auf andere Anbieterplattformen und Internetpräsenzen
(direkt oder indirekt, z.B. über Links) einverstanden. |
|
|
| §
7 |
Bei
der Registrierung des Anbieters wird eine einmalige Gebühr
für die Einrichtung in Höhe von € 50,- erhoben.
Für die uneingeschränkte Einstellung von Seminaren
werden zusätzlich Gebühren in Höhe von wahlweise
€ 80,- (Halbjahresvertrag) bzw. € 140,- (Jahresvertrag)
berechnet. Die Gebühren werden sofort mit der Registrierung
fällig und sind jeweils im Voraus zu entrichten. Alle Preise verstehen
sich zzgl. MwSt. |
|
|
| §
8 |
Die
Vertragsdauer beträgt wahlweise ein halbes oder ein ganzes
Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um
die entsprechende Vertragsdauer, wenn er nicht 3 Monate vor
Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt
wurde. |
|
|
| §
9 |
Der
Auftraggeber wählt bei seiner erstmaligen Registrierung
eine Benutzer-Kennung und ein Paßwort zu seiner alleinigen
und vertraulichen Verwendung.
|
|
|
| §
10 |
Der
Schulungsinteressent bucht die gewünschte Schulung direkt
über becosoft. Der Vertrag über die Schulung selbst kommt
jedoch ausschließlich zwischen dem Seminaranbieter und
dem Interessenten zustande. Der Interessent erhält eine
Buchungsbestätigung von dem Seminarveranstalter. Sobald
die Seminarreservierung über becosoft erfolgt, verringert sich
automatisch die Zahl der freien Plätze im Angebot. |
|
|
| §
11 |
Der
Auftraggeber legt den "Katalogpreis" seiner Seminare
und Schulungen selbst fest. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit,
auf den eigens für ihn vorgesehenen Anbieterseiten zwei
eigene "Rabattmodelle" einzupflegen. Alle Seminare
des Auftraggebers werden den Seminarinteressenten unter Berücksichtigung
des jeweils aktuellen Rabattmodells des Auftraggebers angeboten.
Bei Vergabe von Seminarplätzen durch den Auftraggeber,
die nicht über becosoft vermittelt wurden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, innerhalb des gleichen Tages die entsprechenden
Daten in der Datenbank von becosoft zu aktualisieren. Ansonsten
wird die Vermittlungsgebühr für einen "doppelt"
vermittelten Seminarplatz zur Zahlung fällig. |
|
|
| §
12 |
Nach
erfolgter Buchung durch den Interessenten ist eine Vermittlungsprovision
fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt 7 Tage nach Seminarbeginn
des über becosoft gebuchten Seminars. Bis zu diesem Zeitpunkt
hat der Seminaranbieter die Möglichkeit, eine von becosoft
vermittelte Buchung kostenfrei zu stornieren, falls der Interessent
aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, doch nicht
an dem Seminar teilgenommen haben sollte. Wird dem Interessenten
vom Seminaranbieter ein Alternativtermin oder ein Alternativseminar
angeboten, so ist die Provision automatisch auf dieses Alternativangebot
fällig. Die Verlegung ist becosoft via Email an
mitzuteilen. Die Durchführung einer Stornierung kann und
muß vom Anbieter selbst auf den Anbieterseiten ausgeführt
werden. Die Vermittlungsprovision beträgt 5% der Seminargebühr
(netto), mindestens jedoch € 20,- pro gebuchtem Seminarplatz,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungsadressat
ist der in den Firmendaten bezeichnete Auftraggeber (Seminarveranstalter).
becosoft behält sich vor, für Stornierungen nach Rechnungsstellung
eine Aufwandspauschale in Höhe von € 10,- pro
Buchung zu berechnen. |
|
|
| §
13 |
Optional
kann der Auftraggeber einen von becosoft zur Verfügung gestellten
Button (Logo) auf der Startseite seiner eigenen Webpräsenz/Internetseite
einbinden. Die Einbindung muss in Form eines von becosoft zur Verfügung
gestellten Quelltextes erfolgen, welcher nicht verändert
werden darf. Die Verlinkung des Buttons erfolgt wahlweise auf
die Startseite von www.seminarfuchs.de oder auf eine Liste aller
aktuellen, in der Datenbank eingetragenen Seminare des jeweiligen
Auftraggebers. Im Gegenzug erfolgt für die Dauer der v.g.
Einbindung eine Veröffentlichung und Verlinkung der Webadresse
des Auftraggebers innerhalb der vom öffentlich einesehbaren
Seminaranbieterdaten. |
|
|
| §
14 |
Der
Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die
für Zwecke dieses Vertragsverhältnisses von becosoft erhobenen
Daten von diesem gespeichert und elektronisch verarbeitet werden.
Alle an becosoft übermittelten Daten werden gemäß
den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes
zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert
und verarbeitet. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten
an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wurde und der Auftraggeber sein Einverständnis
damit erklärt hat. Der Datenübermittlung von Informationen
und Daten, welche für die weitere Abwicklung eines gebuchten
Seminares benötigt werden, an die jeweiligen Vertragsparteien,
wird ausdrücklich zugestimmt. becosoft ist berechtigt, auf
Anfrage von Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden
sowie bei berechtigtem Interesse Dritter diesen unter Nachweis
des berechtigten Interesses im Einzelfall Auszüge aus dem
Auftraggeberdatensatz zu übermitteln. Ein berechtigtes
Interesse liegt dabei nur vor, wenn die Verfolgung einer Straftat
oder die Einleitung zivilrechtlicher Schritte geboten ist. |
|
|
| §
15 |
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mechanismen, Software
oder sonstige Routinen einzusetzen, die das Funktionieren der
verwendeten Datenbank oder Internetseiten stören bzw. die
Systemintegration gefährden könnte. Diese Verpflichtung
erstreckt sich ebenfalls auf die Unterlassung der Weitergabe
von Informationen an Dritte, die diesem Zwecke dienen könnten. |
|
|
| §
16 |
becosoft
ist vom Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen freigestellt,
die Dritte wegen einer eventuellen Verletzung ihrer Rechte oder
wegen Rechtsverstössen aufgrund der von Ihnen in der Datenbank
eingestellten Seminarangebote und/oder Inhalte geltend machen.
Der Auftraggeber übernimmt diesbezüglich auch alle
anfallenden Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von
becosoft, einschliesslich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. |
|
|
| §
17 |
Im
übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
|
|
| §
18 |
Gerichtsstand
ist Frankfurt am Main. |